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   BGH, 27.10.1967 - 4 StR 278/67   

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https://dejure.org/1967,7145
BGH, 27.10.1967 - 4 StR 278/67 (https://dejure.org/1967,7145)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1967 - 4 StR 278/67 (https://dejure.org/1967,7145)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1967 - 4 StR 278/67 (https://dejure.org/1967,7145)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls im Rückfall, wegen versuchten schweren Diebstahls im Rückfall und wegen Notzucht

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.10.1961 - 1 StR 385/61

    Verfahrensrüge wegen Zurückgreifens des Gerichts auf nicht zum Gegenstand der

    Auszug aus BGH, 27.10.1967 - 4 StR 278/67
    Jedoch bedarf bei Straftaten inhaltlich ganz verschiedener Art der Nachweis ihrer für einen verbrecherischen Hang und für die Gefährlichkeit des Täters kennzeichnenden Bedeutung einer besonders sorgfältigen Begründung (BGHSt 16, 296).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 194/61
    Auszug aus BGH, 27.10.1967 - 4 StR 278/67
    Zuzugeben ist der Revision, daß der Beweiswert des zweiten Wiedererkennens in der Hauptverhandlung zwar fragwürdig ist, besonders hier, wo Frau F. den Angeklagten schon an einen früheren Hauptverhandlungstag gesehen hatte (siehe BGHSt 16, 204).
  • RG, 20.05.1936 - 2 D 122/36

    1. Ist die Strafe anzurechnen, die wegen einer verkehrspolizeilichen Übertretung

    Auszug aus BGH, 27.10.1967 - 4 StR 278/67
    Eine Gelegenheitstat des Gewohnheitsverbrechers bildet in der Regel keine Grundlage für die Strafschärfung nach § 20 a StGB (RGSt 70, 215; Schönke/Schröder, § 20 a StGB Rn. 18).
  • BGH, 13.05.1969 - 1 StR 121/69

    Einordnung der Gelegenheitstat eines Gewohnheitsverbrechers als Grundlage für

    Der Bundesgerichtshof hat zwar schon ausgesprochen, daß eine Gelegenheitstat eines Gewohnheitsverbrechers in der Regel keine Grundlage für die Strafschärfung nach § 20 a StGB bildet (BGH Urteil vom 27. Oktober 1967 - 4 StR 278/67); das betraf aber eine inhaltlich von dem verbrecherischen Hang verschiedene Straftat (Notzucht eines Gewohnheitsdiebes).
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